Erschließung und Nutzung

Priorität für Fußgänger und Radfahrer – das Kind- und Altengerechte Quartier

Die Erschließung des Quartiers folgt der Maxime, dem Langsamverkehr aus Fußgängern und Radfahrern möglichst viel Fläche zuzugestehen. Die Kombination aus zwei Quartiersgaragen (eine zentral am Eingang angeordnet, die zweite vom Mähringer Weg im Osten erschlossen) und einer klaren Hierarchie der Erschließungsachsen sorgt dafür, dass beim motorisierten Individualverkehr nur notwendige Fahrten ins Quartier erfolgen und kein Parksuchverkehr entsteht.

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Synergie durch Bündelung

In den Quartiersgaragen werden keine separaten Stellplätze vergeben, sondern der Quartiersbewohner, Nutzer, Arbeitende und Besucher gleichermaßen bedient – das schafft Synergieeffekte in der Stellplatzbelegung. Es gilt der Grundsatz, dass ÖPNV und MIV gleichwertig sind, so dass der Weg zum Auto genauso weit sein kann wie der zum Bus oder zur Straßenbahn. Ca. 80% der Wohnungen im Quartier haben einen Stellplatz in weniger als 100 m Luftlinie in Reichweite.

Radfahrer und Fußgänger können sich überall im Quartier frei bewegen. Die Straßenhierarchie und der Ausbaustandard geben Geschwindigkeitsgrade vor. Die MIV-Erschließung und Parkierung basiert auf folgenden Elementen:

  • 2 Quartiersgaragen mit ca. 400 bzw. 420 : 924 Plätze auf 6-7 Ebenen, optional weitere 160 als Tiefgarage unter dem Gewerbebau im Nordosten und 70 im Blockinnenbereich
  • Zentrale Erschließungsachse: Kurzzeitparken auf ca. 25 ausgewiesenen Parkständen erlaubt.
  • Nebenerschließung Quartiersstraße: Keine ausgewiesenen Parkstände, Straßenquerschnitt erlaubt Be- und Entladen
  • Bedarfserschließung: Im Regelfall für den MIV gesperrt und für Sonderfälle (Müllwagen, Umzug) vorgesehen
  • Innere Blockerschließung: Notfallzugänglichkeit für den Rettungs- und Brandfall

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Strassenräume im Quartier
Straßenräume im Quartier Die Straßenräume des Quartiers sind stark durchgrünt und dienen vor allem dem Fuß- und Radverkehr. Dies spiegelt sich in ihrer Gestaltung als Mischverkehrsfläche mit großen Grüninseln, Retentionsflächen und Fahrradabstellflächen wieder. Das dauerhafte Abstellen von KFZ im öffentlichen Raum ist nicht vorgesehen.
Hauptachse
Auch in der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Hauptachse, die als zentrale Quartierserschließung dient, gilt dieser Grundsatz – die dort angelegten Parkstände sind bewirtschaftet und dienen dem Quartiersgewerbe und den fürs Wohnen notwendigen Dienstleistungen. Der Straßenraum weitet sich immer wieder zu Platzräumen auf – die Gestaltung folgt mit orthogonalen Baumrastern einem variantenreichen, aber klaren Duktus.
Quartiersstraßen
Die in Ost-West-Richtung verlaufenden Quartiersstraßen dienen primär den Bewohnern und Nutzern des Quartiers als Aufenthalts- und Kommunikationsraum. Möglichst viele große, in der Achse versetzte Bäume auf üppigen Grüninseln signalisieren, dass es hier nicht um Geschwindigkeit gehen kann. Das Befahren und kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen bleibt für den MIV weiterhin möglich, allerdings wird auf die Ausweisung von separaten Parkständen (Ausnahme: Behindertenstellplätze) weitgehend verzichtet.

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